Nachdem der Bundestag den Beitritt zum Pariser Abkommen einstimmig beschlossen und somit den Weg zur Ratifizierung eines entsprechenden Gesetzes freigemacht hatte, stimmte auch der Bundesrat der Gesetzesvorlage zu. Damit kann das Gesetz voraussichtlich Anfang Oktober 2016 in Kraft treten.
Nachdem auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York weitere 31 Staaten, darunter auch Mexiko, das Pariser Abkommen ratifiziert hatten, hat auch der Deutsche Bundestag am 22. September 2016 den Weg für die Ratifizierung des Klimaabkommens, das am 12. Dezember 2015 in Paris beschlossen worden war, frei gemacht.
Einen entsprechenden Entwurf über das „Gesetz zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015“ der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nahmen die Abgeordneten aller Parteien geschlossen an. Die Bundesregierung hatte dem Gesetzesentwurf zur Ratifizierung bereits Anfang Juli im Kabinett zugestimmt. Das vorgesehene Gesetzgebungsverfahren wäre jedoch erst im November abgeschlossen gewesen, so dass die Ratifizierung des Pariser Abkommens durch die Bundesrepublik erst nach der im November stattfindenden Klimakonferenz COP22 möglich gewesen wäre. Auf Initiative von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks und mit Zustimmung aller Fraktionen des Deutschen Bundestages wurde der Gesetzesentwurf im beschleunigten Verfahren, d.h. ohne Aussprache, beschlossen und einen Tag später dem Bundesrat überwiesen. Nach der Abstimmung ohne Gegenstimme im Parlament hat auch der Bundesrat mit Zustimmung der Länder den entsprechenden Gesetzentwurf zur Ratifizierung angenommen. In Deutschland regelt das Grundgesetz, dass sowohl Bundestag als auch Bundesrat einem völkerrechtlichen bindenden Vertrag per Ratifizierung zustimmen müssen. Wenn Bundespräsident Joachim Gauck die Gesetzesvorlage unterzeichnet hat und das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlich worden ist, kann der Gesetzgebungsvorgang voraussichtlich in der ersten Oktoberwoche im Schnellverfahren abgeschlossen werden. Allerdings muss Anfang des Monats auch noch das Europäische Parlament zustimmen, ehe die endgültige Ratifizierung auf gesamteuropäischer Ebene erfolgen kann. Vollendet ist der Prozess dann, wenn die Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt ist. Laut Protokoll übermitteln die 28 EU-Staaten diese Urkunde gemeinsam.
Das Pariser Abkommen ist das erste Klimaschutzabkommen, in dem Staaten ihre angestrebten nationalen Beiträge zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Intended Nationally Determined Contributions, INDCs) verbindlich zugesagt haben. Diese angestrebten Beiträge werden im Falle einer erfolgreichen Ratifizierung zu national festgelegten Beiträgen (Nationally Determined Contributions, NDCs), welche einen rechtsverbindlichen Charakter für das jeweilige Land erlangen. Das Pariser Abkommen soll auch dazu beitragen, die Agenda 2030 – insbesondere das Sustainable Development Goal 13 („Take urgent action to combat climate change and its impacts“) – zu erreichen. Die hinterlegten nationalen Beiträge zum Erreichen der Klimaziele sollen alle fünf Jahre durch den völkerrechtlich bindenden Überprüfungsmechanismus aktualisiert und veröffentlicht werden.
Das Pariser Abkommen wurde von den Unterzeichnerstaaten der UN-Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) im Dezember 2015 angenommen. Die Staatengemeinschaft hat sich durch das Abkommen unter anderem dazu verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen. Zusätzlich soll versucht werden, die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen, wodurch sich Klimafolgen deutlich verringern ließen.Des Weiteren soll ab 2050 Treibhausgasneutralität („Netto-Null-Emission“) erreicht werden. Außerdem sind die Länder angehalten, bis 2020 einen konkreten Klimafinanzierungsplan zu entwickeln, um die besonders vulnerablen Regionen hinsichtlich der Folgen des Klimawandels technisch und finanziell zu unterstützen.
Das notwendige Quorum für das Inkrafttreten wird voraussichtlich in dieser Woche erreicht werden. Dafür müssen mindestens 55 Staaten das Abkommen ratifizieren, die für mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgasausemissionen verantwortlich sind. Nachdem beide Voraussetzungen erfüllt wurden, tritt das Abkommen 30 Tage später automatisch in Kraft.
Als bisher letztes Land hat die Regierung von Indien am 2. Oktober 2016 ihre Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen hinterlegt. Einschließlich Indien sind es nunmehr 62 Unterzeichnerstaaten des UNFCCC (Stand: 03.10.2016) – darunter auch die USA und China als größte Treibhausgasemittenten, die ihre Zustimmung am Rande des G20 Gipfels am 4. September verkündeten – welche das Pariser Abkommen in den vergangenen zehn Monaten ratifiziert haben. Diese Staaten sind für knapp 52 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich.
Die Europäische Union hat auf einer anberaumten Sondersitzung der EU-Umweltminister am 30. September 2016 die Ratifizierung im Schnellverfahren vereinbart und wartet auf die Zustimmung des Europäischen Parlaments in Straßburg, das sich in der ersten Oktoberwoche mit dem Ratifizierungsprozess befasst. Im Falle einer erfolgreichen Ratifizierung wird die Europäische Union voraussichtlich noch in der gleichen Woche ihre Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen hinterlegen.
Im Falle einer erfolgreichen Ratifizierung bis zum 7. Oktober 2016 könnte das Inkrafttreten des Pariser Abkommens mit der nächsten Klimakonferenz COP 22 im November 2016 in Marrakesch zusammenfallen, da mit dem Beitritt der Europäischen Union auch die zweite Hürde über 55 Prozent der globalen Treibhausgasausemissionen genommen werden würde. Sollte das Pariser Abkommen mit dem Beitritt der Europäischen Union in Kraft treten, so könnten die Vertragsstaaten bereits auf der COP22 in Marokko konkrete Maßnahmen zum Erreichen und zur Umsetzung der Pariser Klimaziele beschließen, da die Konferenz im Lichte neuer Vertragsverhandlungen stattfinden würde. Ohne eigene Ratifizierung vor dem 7. Oktober hätte die EU kein Stimmrecht bei der Klimakonferenz und müsste mit einer Beobachterrolle vorliebnehmen.
Weitere Informationen:
Gesetzesvorlage „Gesetz zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015“