Am 28. Oktober 2014 hat das mexikanische Umweltministerium (Secretaría del Medio Ambiente y Recursos Naturales – SEMARNAT) verbindliche Berichtspflichten für eine Reihe von Sektoren und THG-Emissionen eingeführt. Mit der Nationalen Treibhausgas-Register und Berichterstattungsverordnung (Spanisch) macht Mexiko einen wichtigen Schritt in der Umsetzung des Klimarahmengesetzes von 2012.
Die Berichtspflicht betrifft einen großen Teil der Wirtschaftssektoren, darunter den Energie-, Transport-, Industrie-, Agrar-, Abfallgewerbe- und Dienstleistungssektor, sowie insgesamt 150 Untersektoren. Die betroffenen Unternehmen müssen ihre direkten und indirekten Emissionen für Ruß, Kohlendioxid, Methan, Lachgas, Fluorchlorkohlenwasserstoffe, teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid, Stickstofftrifluorid, halogenierte Ether, Halogenkohlenwasserstoffe, sowie für Gemische dieser Treibhausgase und für zusätzliche vom IPCC identifizierte Treibhausgase, die vom SEMARNAT bestätigt wurden, berechnen.
Ab einem Schwellenwert von 25.000 tCO2 Gesamtemissionen sind betroffene Unternehmen verpflichtet, ihre Emissionen an das Register zu berichten, um ihre jährliche Betriebsgenehmigung zu erhalten. Die Verordnung ermöglicht weiterhin auch die zukünftige Einführung von Berichtspflichten mit einem geringeren Schwellenwert auf subnationaler Ebene.
Emissionen für das vorangegangene Kalenderjahr müssen jeweils bis zum 30. Juni des laufenden Jahres berichtet werden. Alle drei Jahre werden die Emissionsberichte der betroffenen Unternehmen durch unabhängige Prüforganisationen verifiziert.