Ein Klimagesetz auf bundesstaatlicher Ebene gibt Grundsätze, Kriterien, Instrumente und Institutionen für die Umsetzung der Minderungs- und Anpassungspolitik vor. Das Vorhandensein eines soliden Gesetzes ist die Grundlage, um wirkungsvolle Politikmaßnahmen zu entwickeln.
Auf mexikanischer Bundesebene legt das Allgemeine Gesetz über den Klimawandel (Ley General de Cambio Climático; LGCC, 2012) folgende Aufgaben für mexikanische Bundesstaaten fest:
- Die Entwicklung, Durchführung und Auswertung von Klimamaßnahmen (Minderung und Anpassung) auf bundesstaatlicher Ebene in Einklang mit der nationalen Politik.
- Die Verwaltung von lokalen sowie bundesstaatlichen Haushaltsmitteln zur Unterstützung und Umsetzung von Maßnahmen gegen den Klimawandel.
- Die Konzipierung, Entwicklung und Umsetzung ökonomischer Instrumente, die zur Erreichung der nationalen Klimaziele führen.
Bundesstaatliche Klimagesetze sind in diesem Kontext zentral, um Vorgaben zu definieren, wie die Klimapolitik auf dieser Politikebene gestaltet werden soll. Ein Kernelement wirkungsvoller bundesstaatlicher Klimapolitik ist dabei die entsprechende Haushaltsplanung. Design, Entwicklung und Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten, wie beispielsweise Klimafonds auf bundesstaatlicher Ebene, sind notwendig um Finanzflüsse für die Durchführung von Klimamaßnahmen kanalisieren zu können.
Derzeit entwickelt die Klimaabteilung des Umweltministeriums des Bundesstaates Sonora (CEDES) das Gesetz zum Klimawandel auf bundesstaatlicher Ebene und analysiert innovative Finanzierungsinstrumente und -mechanismen, die es ermöglichen, die Aktionslinien des Gesetzes auszugestalten. Zu diesem Zweck hat die Abteilung die Unterstützung der Deutsch-Mexikanischen Klimaschutzallianz der GIZ angefragt.
Seit November 2016 führen Experten der GIZ eine rechtliche Prüfung des Gesetzesentwurfes durch und entwickeln Vorschläge, wie einzelne Handlungslinien auf Basis von nationalen Lernerfahrungen gestärkt werden können. Diese sollen im Rahmen einer Reihe von Konsultationsverfahren mit den Sektoren präsentiert und diskutiert werden.
Basierend auf der Rechtsberatung werden darüber hinaus bestehende nationale und bundesstaatliche Finanzinstrumente analysiert und konkrete Handlungsempfehlungen für Sonora entwickelt. Ziel ist es, eine Finanzierungsarchitektur auf Bundesstaatenebene zu definieren, die auf einer klaren institutionellen Struktur basiert, über konstante und nachhaltige Finanzmittel verfügt und über klare und transparente Prozesse organisiert wird. Bis Mitte 2017 soll diese Projektphase beendet sein.