Mit der Ratifizierung des Pariser Abkommens durch die Europäische Union haben genügend Vertragsstaaten, die für >55% der weltweiten Treibhausgasemissionen verantworlich sind, das Abkommen ratifiziert. Damit kann der Weltklimavertrag am 4. November in Kraft treten. 

europe-flag-1332945_1280Die Ratifizierung des Pariser Abkommens durch die Europäische Union hat das gefordete Quorum für dessen Inkafttretten in Rekordzeit -weniger als ein Jahr- erreicht. Das im Dezember 2015 unterschiebene Klimaschutzabkommen ist das erste multilaterale Abkommen zum Klimawandel, das beinahe alle Emissionen weltweit einbezieht. Das Ziel der Weltgemeinschaft ist es, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperaturauf deutlich unter zwei Grad, idealerweise auf eins Komma fünf Grad im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu beschränken. Dadurch wollen die über 170 Staaten, die das Abkommen unterschrieben haben, dem Klimawandel entgegenwirken. Der Verdienst des Abkommens liegt darin, dass es anerkennt, dass der Klimawandel eine weltweite Strategie und Lösung benötigt. Durch die Ratifizierung des Abkommens verpflichten sich die Staaten oder supranationale Organisationen, wie die Europäische Union beispielsweise, ihren eigenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Die am 30. September einberufene Sondersitzung der EU-Umweltminister hat das Pariser Abkommen im Schnellverfahren ratifiziert, sodass das Europäische Parlament dem Abkommen durch eine breite Mehrheit zustimmen konnte. In einer Zeremonie wurde am Freitag, den 7. Oktober, die Ratifizierungsurkunde der EU bei den Vereinten Nationen in New York und in Anwesendheit des UN-Generalsekretär Ban Ki-moon hinterlegt. Im Rahmen dieser Veranstaltung hinterlegte auch Deutschland, neben sechs weiteren europäischen Staaten, die mit den nationalen Ratifizierungsprozeduren abgeschlossen haben, deren Ratifizierungsurkunden.

Das Abkommen tritt 30 Tage nachdem es mindestens 55 Staaten, die zusammen mindestens 55 Prozent der weltweiten Treibhausgas-Austoßes verursachen, ratifiziert haben, in Kraft. Die erste Hürde wurde bereits am 21. September 2016 überwunden, als 60 Staaten das Abkommen ratifiziert hatten, darunter auch Mexiko. Durch die Ratifizierung der EU wurde nun auch die zweite Hürde bezwungen. Zwar hatten andere Staaten, China und die USA, die die größten Treibhausgasproduzenten weltweit sind, bereits das Abkommen ratifiziert, jedoch wurde die 55-Prozentgrenze des weltweiten Treibhausgasaustoßes noch nicht erreicht. Die gesamte Europäische Union ist für 12,8 Prozent des weltweiten CO2-Ausstoßes verantwortlich und die EU-Mitgliedsstaaten, die bis dato ratifiziert haben, sind für ungefähr fünf Prozent verantwortlich.

Parallel werden alle EU-Mitglieder, gemäß ihrer nationalen parlamentarischen Prozesse, das Pariser Abkommen individuell ratifizieren müssen, da es sowohl Kompetenzen der EU als auch der Mitgliedstaaten betreffen wird . Als weiterer Schritt und Herausforderung für die EU stellt sich die Einigung auf die Frage der Lastenverteilung der jeweiligen Staatenmitglieder. Als globaler Vorreiter für den Klimaschutz verfolgt die EU das Ziel und verpflichtet sich, ihre Emisionen um 40 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.

Zum ersten Mal in der Geschichte internationaler Klimaverhandlungen haben alle Beteiligte einen gemeinsamen Ziel zum Ausdruck gebracht und durch das Pariser Abkommen einen gemeinsamen Weg gefunden, um dem Klimawandel entgegenzusteuern. Dank der EU-Ratifizierung kann das Inkrafttretten des Abkommen Anfang November ermöglicht werden. Dadurch kann die nächste Vertragsstaatenkonferenz, die COP22, die vom 7. bis zum18. November 2016 in Marrakesch stattfinden wird, als erste ihrer Art, unter dem neuen Abkommen stattfinden.

Weitere Informationen:

Factsheet zur Ratifizierung und Inkrafttreten des Pariser Abkommen (BMUB)

Bundestag und Bundesrat stimmen Abkommen von Paris zu (Blogartikel)